Hinterbliebenenrente: Gleiche Sicherheit für Ehepartner & Co

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Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland unterstreicht, dass gleiche Rechte und Pflichten in der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von der Partnerschaftsart gelten, sei es Hetero-Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Die schrittweise Umsetzung dieser Gleichstellung in den vergangenen Jahren bringt allen Parteien entscheidende Vorteile.

Gleichstellung erreicht: Von Lebenspartnerschaft zu allumfassender Ehe

Bis 2017 gab es innerhalb der Rentenversicherung eine Unterscheidung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Hetero-Ehen. Obwohl die eingetragene Lebenspartnerschaft 2001 für Lesben und Schwule eingeführt wurde, erfolgte die vollständige Gleichstellung erst 2005. Die Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 beendete diese Unterscheidung.

Umfassender Schutz der Hinterbliebenen durch Rentenversicherung

Die umfangreiche Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ bietet eine detaillierte Übersicht über die vielfältigen Rentenleistungen für Hinterbliebene. Neben den klassischen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden auch Erziehungsrenten und Rentenabfindungen ausführlich erläutert. Die Broschüre enthält zudem Informationen zur Anrechnung von Einkommen sowie zur Krankenversicherung im Rentenalter und widmet sich der Thematik der Rentenzahlungen ins Ausland. Besonderes Augenmerk liegt auf dem erklärten Konzept des Rentensplittings als Alternative zur Hinterbliebenenrente.

Link zur Broschüre.

Starker Schutz für schwere Lebensumstände geboten

Bei Verlust eines Ehepartners oder Elternteils, der oft emotionale und finanzielle Unsicherheiten mit sich bringt, bietet die gesetzliche Rentenversicherung umfassende Unterstützung. Die Witwen-, Witwer- und Waisenrente dient der Absicherung von Angehörigen. Geschiedene Partner mit minderjährigen Kindern haben Anspruch auf Erziehungsrente. Bei erneuter Heirat oder gleichgeschlechtlicher Ehe könnte die Rente entfallen, stattdessen wird eine Rentenabfindung gewährt. Ehepaare haben auch die Option des Rentensplittings.

Partnerschaftliche Inklusivität: Gleiche Rechte für alle

Die Leistungen stehen auch Lebenspartnern einer vor dem 1. Oktober 2017 registrierten Lebenspartnerschaft zur Verfügung, vorausgesetzt, die spezifischen Bedingungen sind erfüllt. Die in der Broschüre bereitgestellten Erläuterungen gelten demzufolge in gleicher Weise für eingetragene Lebenspartner.

Rentengleichheit für alle: Einheitliches System schafft Gerechtigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland engagiert sich nachdrücklich für die Gleichstellung aller Partnerschaftsformen im Rentensystem. Diese Gleichstellung gewährt Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung während schwieriger Zeiten. Die ausführliche Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ erläutert im Detail die verschiedenen Rentenleistungen und bietet Betroffenen klare Anleitung zur Beantragung ihrer Rentenansprüche. Insgesamt stellt die gesetzliche Rentenversicherung eine gerechte Grundlage für die Zukunftsplanung von Hinterbliebenen – unabhängig von ihrer Partnerschaftsstruktur.

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