Im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern haben sich BRAK und regionale Anwaltskammern eindeutig gegen eine Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes positioniert. Sie befürchten, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientiertes Gewerbe keine umfassende und unabhängige Rechtsberatung sicherstellen. Die Gefahr systemischer Interessenkonflikte würde steigen, während Verbraucherschutz und anwaltliche Berufsordnung ihre Wirkung verlören. So stünden Mandantinnen und Mandanten ohne ausreichende Deckungszusage vor ungeklärten Kostenrisiken. Dies würde das Vertrauen in die Rechtsberatung schwächen und Verbraucherschutzlücken schaffen.
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Anwältinnen und Anwälte fordern klare Grenzen für Versicherer Beratungstätigkeit
Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte in ihrer Presserklärung vom 6. November 2025 zur 96. JuMiKo in Bayern scharfe Kritik am RDG-Änderungsentwurf. Sie warnt vor einer Öffnung des Rechtsdienstleistungsmarktes für gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer, die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung gefährdeten. Zusammen mit den Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine klare Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Bundesebene, um die freien Berufsgrundsätze und den Verbraucherschutz nicht zu untergraben und eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu garantieren.
Unabhängige Beratung ist nicht garantiert bei Versicherungsunternehmen als Dienstleister
Profitorientierung ist zentral für Rechtsschutzversicherer, die Kosten senken und Erträge steigern wollen. Diese Fokussierung kollidiert mit den Anforderungen einer objektiven, mandantenorientierten Rechtsberatung. Ein eigenständiges Angebot juristischer Dienstleistungen durch Versicherungen würde unweigerlich Interessenkonflikte bewirken, da wirtschaftliche Erwägungen vorrangig sind. Betroffene Kunden bleiben über diese Konflikte im Unklaren, weil Versicherer keine Informationspflicht haben. Zudem existieren keine unabhängigen Instanzen, die den Verbraucherschutz bei Kostenentscheidungen sicherstellen.
Rechtsschutzversicherer kontra Anwalt: Mandantenrechte drohen unterbelichtet und massiv gefährdet
Anwältinnen und Anwälte in Kanzleien beobachten, dass Rechtsschutzversicherer anfänglich gegebene Deckungszusagen häufig nicht einhalten oder auf bedenklich lange Prüfungszeiträume verweisen. Mandantinnen und Mandanten bleiben ohne anwaltliche Unterstützung oftmals auf den Kosten sitzen. Erst durch juristische Intervention und gerichtliche Klärung wird die vertraglich gegebene Übernahme der Anwaltskosten realisiert. Überträgt man Versicherern die Rechtsberatung, fehlen unabhängige Kontrollinstanzen gegen willkürliche Leistungsverweigerungen durch wirtschaftliches Eigeninteresse insbesondere in komplexen Rechtsschutzfällen mit unklarer Sachlage und hohem Prozesskostenanspruch.
Vorschlag verkennt berufsrecht, das für neutrale anwaltliche Beratung unerlässlich
Der bayerische Gesetzentwurf verkennt die Bedeutung berufsrechtlicher Normen, die für eine unparteiische und qualitativ hochwertige Rechtsberatung unverzichtbar sind. Ausschließlich durch Standes- und Haftungsregelungen werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu verpflichtet, Mandanteninteressen über wirtschaftliche Erwägungen zu stellen. Ohne diesen Schutz entstehen Interessenkonflikte und Verbraucherrechte geraten in Gefahr. Nur die konsequente Einhaltung dieser berufsrechtlichen Vorgaben sichert Transparenz, Vertrauen und den fortdauernden Schutz vor einseitiger wirtschaftlicher Einflussnahme im Rechtswesen.
Berufsrechtliche Pflichten sichern nachhaltig vollumfänglich Qualitätsberatung frei von Versicherteninteressen
Dr. Wessels verurteilt das bayerische Vorhaben als taktische Unterstützung der Rechtsschutzversicherer, das zulasten der Mandanten geht. Er erklärt, dass die nominelle Trennung von Deckungsrecht und Beratungsleistung ineffektiv bleibe. Versicherer blieben ihrer Gewinnorientierung verschrieben und unterliefen dadurch das Prinzip unabhängiger Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten drohten im Ernstfall wertvolle Rechte zu verlieren, weil Versicherer Kostensenkungsstrategien unbesehen den berechtigten Leistungsansprüchen vorziehen.
BRAK warnt vor Gefährdung der freien und professionellen Rechtsberatung
Mit ihrem geschlossenen Votum gegen die RDG-Änderung bewahren BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung und sichern Verbraucherschutz. Mandantinnen und Mandanten profitieren von nachvollziehbaren Abläufen, bestätigter Neutralität und garantiertem Schutz vor ökonomischen Fehlanreizen. Installierte Kontrollmechanismen verhindern willkürliche Kostenverweigerungen. Die konsequente Einhaltung berufsrechtlicher Standards gewährleistet dauerhaft hohe Beratungsqualität und festigt das Vertrauen in den Anwaltsberuf. Dieses klare Signal der Standesvertretungen wirkt langfristig gegen eine unerwünschte Ökonomisierung juristischer Dienstleistungen.

