Ehevertrag: Worauf ist zu achten?

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Was wird an der Hochzeit getragen, wer soll auf die Gästeliste und welche Blumen sollen als Dekoration verwendet werden? Das sind typische Fragen, die ihr euch vor der Hochzeit stellt. Doch habt ihr mal an einen Ehevertag nachgedacht? Es ist zwar eher ein unromantisches und ernstes Thema aber vielleicht für euch Sinnvoll.
Was man genau unter einem Ehevertrag versteht, haben wir hier für euch zusammengestellt.

Ehevertrag: Was ist das?

Der Ehevertrag ist ein Vertrag, der bei einem Notar erstellt wird, von Eheleuten geschlossen wird und deren Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung regelt. (#01)

Der Ehevertrag ist ein Vertrag, der bei einem Notar erstellt wird, von Eheleuten geschlossen wird und deren Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung regelt. (#01)

Der Ehevertrag ist ein Vertrag, der bei einem Notar erstellt wird, von Eheleuten geschlossen wird und deren Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung regelt. Einen Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe geschlossen werden.

Da dieser Vertrag sehr komplex sein kann, sollte dieser von einem Rechtsanwalt entworfen werden. Wenn der Entwurf des Ehevertrages soweit fertig ist, sollten sich beide Ehepartner diesen noch einmal genau durchlesen und Unklarheiten klären.

Falls irgendwas nicht so festgehalten ist, wie es sein sollte, sollte man sich nochmal mit dem zuständigen Rechtsanwalt zusammensetzen.

Wenn der Vertrag dann soweit für alle Parteien in Ordnung ist, kann dieser dann notariell bekundet werden, denn nur dann ist er auch wirklich rechtskräftig.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Laut dem gesetzlichen Güterstand lebt ein Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das Vermögen von Mann und Frau getrennt ist und bleibt und dass man nicht für die Schulden des anderen haften muss. Bei einer gemeinsamen Verschuldung müssen natürlich beide Partner haften.

Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich das Anfangs-und Endvermögen ermittelt. Wer einen höheren Vermögensüberschuss erzielt hat, muss seinem Ehegatten dann die Hälfte seines „Überschusses“ auszahlen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Zugewinnausgleich.

Diese Regelungen gelten bei einer Scheidung ohne Ehevertrag. Falls man jedoch damit nicht zufrieden ist, gibt es verschiedene Klassen, bei welchen ein Ehevertrag und individuelle Regelungen sinnvoll sind:

Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich das Anfangs-und Endvermögen ermittelt.

Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich das Anfangs-und Endvermögen ermittelt.

  • Unternehmer: Falls einer der Partner ein Unternehmen besitzen sollte, wäre es sicherheitshalber sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen. Hier kann der Partner im Falle der Scheidung nicht vom Betriebsvermögen profitieren und den Bestand des Unternehmens gefährden.
  • Unterschiedliches Vermögen: Wenn eine Partei mehr Vermögen besitzt als die andere, wäre es auch hier sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen. Hierbei spricht man von einer „Diskrepanz-Ehe“. Wenn der Vertrag erstmal abgeschlossen wurde, kann sichergestellt werden, dass nicht nur zur Absicherung im Falle einer Scheidung geheiratet wird.
  • Unterschiedliche Nationalitäten oder im Ausland lebend: Wenn beide Ehegatten unterschiedlicher Herkunft sind, dann gilt das Recht des Aufenthaltslandes oder des Landes, in dem beide zuletzt gemeinsam gelebt haben. Im Ehevertrag muss dann geregelt werden, welches Recht bei einer Scheidung gelten soll.
  • Keinen Kinderwunsch und Berufstätig: Wenn beide Eheleute berufstätig sind und durch die Ehe keinen beruflichen Nachteil erleiden, ist es auch hier sinnvoll einen Ehevertrag abzuschließen. Darin wird dann festgehalten, dass beide durch ihren Beruf abgesichert sind und ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen.
  • Wiederheirat im hohen Alter: Für die Absicherung der Kinder aus der vorangegangen Ehe sollte man sich in einem Ehevertrag auf einen gegenseitigen Erbverzicht einigen. Hier kann man auch auf den Pflichtanteilanspruch verzichten.

Was sollte bei einem Ehevertrag berücksichtigt werden?

Hier gibt es zwei große Punkte die berücksichtigt werden müssen:

Einen Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe geschlossen werden. (#03)

Einen Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe geschlossen werden. (#03)

Die Regelungen zum Versorgungsausgleich

Bei der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs geht es um die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Hier wird alles aufgerechnet und dann zur Hälfte geteilt.

Das bedeutet einfach, dass ein Ehegatte im Rentenalter dem anderen einen Teil seiner Rente abgeben muss.

Durch einen Ehevertrag kann man die gesetzlichen Regelungen abändern. Dies muss allerdings vom Familiengericht genehmigt werden, dass keiner der Eheleute im Rentenalter benachteiligt wird.

 Die Unterhaltsregelungen

Einen Unterhaltsanspruch kann man vor allem wirksam machen, wenn Kinder im Spiel sind. Der Vater ist dazu verpflichtet, dem Ehegatten, bei welchem die Kinder leben, Unterhalt zu zahlen. Je nach dem Alter der Kinder muss ein gewisser Betrag gezahlt werden. Selbst wenn das Ehepaar keine gemeinsamen Kinder hat, kann ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden.

Wenn einer der Eheleute bedürftig ist und nur mit dem Unterhalt seine Existenz sichern kann, muss Unterhalt gezahlt werden. Das kann man ebenfalls in einem Ehevertrag regeln. Gegebenenfalls kann der Unterhaltsanspruch auch ausgeschlagen werden.

Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Thema „Ehevertrag“ gemacht?
Haltet ihr es für sinnvoll?
Hinterlasst doch einfach einen Kommentar, um anderen Paaren bei der Frage des Ehevertrages weiterzuhelfen!


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: IVASHstudio-#01:satura-#02:Berchtesgaden-#03: Kim Schneider

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