Verlobungsringe als Symbol der Liebe: Eine schöne Tradition ohne rechtliche Verpflichtung

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Natürlich kann die Verlobung auch spontan stattfinden und der Verlobungsring aus einem Streifen Alufolie bestehen. Doch viel romantischer ist der klassische Heiratsantrag mit einem individuellen Ring, der an den Finger der Angebeteten gesteckt wird.

Der Verlobungsring: Kein Muss, aber eine schöne Tradition

Wer meint, die Liebe des Lebens gefunden zu haben, geht vielleicht den nächsten Schritt und macht seiner Angebeteten (oder dem Angebeteten) einen Heiratsantrag. Im besten Fall wurden Ort und Zeit für den Antrag gut geplant, sodass ein romantisches Ambiente vorhanden ist und der Antrag das Flair einer außergewöhnlichen Besonderheit bekommt. Nun noch den Ring an den Finger stecken und schon bald werden die ersten Pläne für die anstehende Hochzeit gemacht.

Wer seine Liebe und Zuneigung ausdrücken möchte, entscheidet sich vielfach für Verlobungsringe vom Trauring-Spezialisten anstatt für einfache Ringe, die keinerlei Individualität ausstrahlen.


Anfertigung individueller Verlobungsringe

Natürlich kann auch ein einfacher Ring wunderschön aussehen und steht in jedem Fall für die baldige Hochzeit sowie für die Verbundenheit zweier Menschen. Doch Verlobungsringe aus Gold, Weißgold, Platin, Silber oder Edelstahl sind deutlich schöner und haben nicht nur Symbol-, sondern auch Schmuckcharakter.

Wer auf individuelle Ringe setzt, kann diese auch anfertigen lassen. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die folgenden Aspekte:

  • gewünschtes Schmuckmaterial
  • ausgefallenes oder konservatives Design
  • mit oder ohne Schmuckstein
  • farbige Steine gewünscht
  • besondere Ausformung mit Symbolcharakter

Bei einer Sonderanfertigung spielt natürlich auch die Größe des Rings eine wichtige Rolle. Um die künftige Braut zu überraschen, muss daher von einem derzeit passenden Ring die Größe genommen werden. In geringem Maße sind aber auch spätere Anpassungen durch Weiten oder Verkleinern möglich.

Verlobungsringe sind keine Pflicht

Natürlich kann ein Paar auch heiraten, ohne zuvor Verlobungsringe ausgetauscht zu haben.

Diese sind keine Pflicht, doch viele Paare halten an der alten Tradition fest und sprechen nicht nur den Heiratsantrag aus, sondern kombinieren diesen mit dem Ring, der der Braut oder dem Bräutigam an den Finger gesteckt wird.

Gleichzeitig ist der Verlobungsring doch so viel mehr als ein einfacher Ring. Er ist das nach außen sichtbare Zeichen dafür, dass sich zwei Menschen lieben und dass sie demnächst heiraten wollen.

Übrigens: Verlobte in Deutschland tragen den Verlobungsring am Ringfinger der linken Hand. Im englischen Sprachraum hingegen findet sich dort der Ehering und der Verlobungsring wird an der rechten Hand getragen.

Verlobte in Deutschland tragen den Verlobungsring am Ringfinger der linken Hand. ( Foto: Adobe Stock-Pixel-Shot)

Verlobte in Deutschland tragen den Verlobungsring am Ringfinger der linken Hand. ( Foto: Adobe Stock-Pixel-Shot)

 

Gibt es den perfekten Verlobungsring?

Wer den Heiratsantrag richtig vorbereiten möchte, schaut sich möglichst rechtzeitig nach einem Verlobungsring um.

Das ist vor allem Frauen sehr wichtig, auch wenn sie lieber diejenigen sind, die den Ring bekommen. Dennoch stellen sie hohe Ansprüche und möchten den einen, den perfekten Ring haben.

Im besten Fall ist der Ring so perfekt, dass er später zusätzlich zum Ehering getragen wird, weil sich die Dame nicht von dem Schmuckstück trennen möchte.

Vor dem Kauf des Verlobungsrings sollte der Geschmack der Herzensdame analysiert werden.

Steht sie eher auf Silber oder Gold? Vielleicht auf zeitlose Platin-Klassiker? Soll ein (echter) Stein in den Ring integriert werden?

Wer sich nicht sicher ist, sollte die beste Freundin oder auch Verwandte der künftigen Braut mit ins Boot holen und diese bei der Auswahl des Rings helfen lassen.

Ein wichtiger Tipp zuletzt: Ein wertvoller Ring steht für die Wertschätzung der Frau gegenüber.

Doch niemand sollte sich für den Ring in den Ruin stürzen, denn auch die Eheringe sowie die gesamte Hochzeit wollen bezahlt werden.


Alles Wichtige rund um die Verlobung

Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zweier Menschen, sich zu heiraten. Sie möchten die Ehe eingehen und zeigen nach außen hin deutlich, dass sie zueinander gehören. Das Geschlecht des Partners spielt dabei keine Rolle!

Interessant: Noch bis in die 1960er Jahre hinein war es üblich, ohne Verlobungsring zu heiraten.

Doch dann setzte sich der Verlobungsring als sichtbares Zeichen für die baldige Verbundenheit auf Lebenszeit durch und hat sich bis heute als Tradition festgesetzt.

Gut zu wissen: Mit der Verlobung wird keinerlei rechtliche Bindung eingegangen. Wenn sich ein Paar dazu entschließt, die Verlobung wieder zu lösen, ist das kein Problem.

Dennoch ist eine gut überlegte Verlobung ein Zeichen von Liebe und Verantwortungsbewusstsein, denn immerhin sind auf beiden Seiten große Gefühle mit diesem Schritt verbunden.

Die Geschichte der Verlobung (Video)

Die Tradition des Heiratsantrags ist nicht neu, sie ist sogar schon viele Hundert Jahre alt. Wobei sie sich im Laufe der Zeit natürlich verändert hat: Früher war es beispielsweise üblich, dass der künftige Ehemann nicht die Braut um ihre Hand bat, sondern mit ihrem Vater die Bedingungen einer Hochzeit aushandelte.

Wenn sich beide einig waren, bekam der Brautvater die Mitgift überreicht, was zumindest im alten Germanien üblich war. Diese Anzahlung war als offizielle Verlobung zu sehen und war bis ca. 300 nach Christus normal.

Erst später wurde die Mitgift seitens der Brautfamilie aufgebracht. Heute handelt es sich zumindest in unseren Breiten nicht mehr um eine Versorgungsehe, sondern es geht um die emotionale Bindung zweier Menschen, die zumindest zum Zeitpunkt der Verlobung planen, den Rest ihres Lebens miteinander zu verbringen.

Heute gibt es zudem den Verlobungsring, der an die Stelle des Austauschs von Gütern getreten ist.

Video: Wir sind verlobt💍 So war der Antrag🥺| Jonathan und Alina

Ab wann gelten zwei Menschen als verlobt?

Zwei Menschen gelten als verlobt, wenn sie die Ringe getauscht haben und wenn ein Partner den Heiratsantrag des anderen Partners angenommen hat. Ebenfalls möglich: Beide Partner gehen zum Standesamt und melden dort ihre geplante Hochzeit an. Man sagt auch, dass sie das Aufgebot bestellen. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie als verlobt und das auch ohne offiziellen Antrag oder den Tausch der Ringe zuvor.

Die Verlobung selbst kann formlos sein und muss sich an keine festen Gegebenheiten halten. Lediglich die Zustimmung der beiden Partner ist erforderlich, damit die Verlobung als solche gültig ist. Wichtig zu wissen: Die Volljährigkeit ist keine zwingende Voraussetzung! Auch die eigenen Eltern müssen nicht damit einverstanden sein, nur der Willen der beiden künftigen Brautleute ist maßgeblich. Weit verbreitet ist es dennoch, dass der künftige Ehemann die Eltern seiner Braut darum bittet, um die Hand ihrer Tochter anhalten zu dürfen.

Die Verlobung endet automatisch damit, wenn sich die beiden Partner auf dem Standesamt das Ja-Wort geben. Es gibt keinerlei gesetzliche Vorschrift zur möglichen Dauer einer Verlobung, sie kann über viele Jahre oder sogar lebenslang bestehen. Manche Paare trauen sich schon nach wenigen Wochen, andere erst nach Jahren.

Die Dauer der Verlobung wird unter anderem von den äußeren Umständen, von der eigenen Zeitplanung sowie vom Vertrauen auf die eigenen Gefühle bestimmt. Früher einmal war es üblich, binnen zwölf Monaten nach der Verlobung zu heiraten, was auch heute noch bei rund 80 Prozent der Paare der Fall ist.


Gibt es noch etwas zu beachten?

Traditionell macht der Mann der Frau den Antrag, doch eine gesetzliche Vorschrift gibt es dazu nicht. Heute ist es vielfach so, dass derjenige den Antrag macht, der selbstbewusst genug und sich sicher ist. So wird der erste Schritt in Richtung Hochzeit gern auch von der Frau beschritten. Auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist es der- oder diejenige, die selbstbewusster ist, der oder die den ersten Schritt macht.

Übrigens handelt es sich bei einem Verlöbnis, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch genannt wird, um ein „nicht einklagbares Eheversprechen“. Das bedeutet, dass keine rechtlichen Konsequenzen bei Nichterfüllung des angenommenen Heiratsantrags zu befürchten sind. Dennoch sollte schon aus rein emotionalen Gründen nicht leichtfertig mit dem Eheversprechen umgegangen werden.

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